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BVerwG, 24.04.2006 - 5 B 77.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Abweichung zwischen den Entscheidungen unterschiedlicher Instanzen als Zulassungsgrund für die Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.05.2005 - 12 B 02.2948
- BVerwG, 24.04.2006 - 5 B 77.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2006 - 5 B 77.05
Es ist aber Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - und wird von dessen oben genanntem Beschluss nicht in Frage gestellt -, dass bei einer Ermessensreduzierung auf Null, wenn also die gebotene Ermessensbetätigung nicht zu einem anderen rechtlich vertretbaren Ergebnis hätte führen können, ein angefochtener Verwaltungsakt trotz unterlassener Ermessensbetätigung Bestand haben muss (vgl. z.B. das auch von der Beschwerde benannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1993 - BVerwG 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281 ). - BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2006 - 5 B 77.05
Dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 133.98 - (NJW 1999, 2912) hat die Beschwerde zwar den Rechtssatz entnommen, dass ein wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidriger Verwaltungsakt vom Gericht nicht geheilt werden kann.